Was ist eine Großtagespflege?
Kindertagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung gemäß § 22 SGB VIII sowie gemäß Artikel 2 Abs. 4 des Bayerischen Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsgesetzes (BayKiBiG). Die gesetzlichen Grundlagen ermöglichen es, unbürokratisch qualitativ hochwertige Betreuungsplätze für die Kindertagespflege zu schaffen. Großtagespflege beinhaltet die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Sie orientiert sich am Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan und an den Qualitätsstandards der Münchner Großtagespflege.
Betreut werden abhängig vom Konzept der jeweiligen Einrichtung Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Die Betreuung findet in einer kleinen Gruppe mit maximal zehn gleichzeitig anwesenden Kindern statt. Damit eröffnet die Großtagespflege eine neue Struktur, die zwischen der Kindertagespflege in Familien mit bis zu fünf Kindern und den großen Einrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort liegt. Eltern und Kinder profitieren von den Vorteilen. Das Angebot bleibt individuell und überschaubar. Besonders für Kleinkinder stellt dieses Konzept ein behüteter erster Schritt in eine außerfamiliäre Tagesbetreuung dar.
Neben den zahlreichen Vorteilen der familiennahen und individuellen Betreuung in der kleinen Gruppe lohnt sich das Angebot ganz besonders für Familien mit geringerem und mittlerem Einkommen. Durch die wirtschaftliche Förderung der Plätze durch die Jugendhilfe ist die Münchener Großtagespflege eine gute Alternative zu privaten Kindertagesstätten.
Das Konzept leitet sich ursprünglich aus dem der Tagesmutter ab. Mindestens zwei qualifizierte Tagespflegepersonen betreuen gleichzeitig 6 bis maximal 10 Kinder. Ab dem 9. zu betreuenden Kind muss eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft sein. Durch die enge Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachstellen des Stadtjugendamtes München können Qualität und Professionalität der pädagogischen Standards stetig verbessert werden.